Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fachakademie für Ästhetische und Medizinische Kosmetik Zürich (nachfolgend: FMKZ)
Allgemeines
Eintritt und Anmeldung
Anmeldungen haben schriftlich oder elektronisch mittels Anmeldeformular zu erfolgen und werden schriftlich bestätigt. Eine lediglich online (z. B. per E-Mail) übermittelte Anmeldung ohne Formular wird nicht berücksichtigt. Auf dem Anmeldeformular werden Sie ausdrücklich auf die Gültigkeit dieser AGB hingewiesen.
Das Berufsbildende Institut für Ästhetische und Medizinische Kosmetologie (BIAeMKZ) behält sich das Recht vor, Anmeldungen oder Teilnehmer/-innen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ablehnungen erfolgen schriftlich per Post, per E-Mail oder mündlich vor Ort.
Annullierung von Kursen und Lehrgängen
Das BIAeMKZ behält sich vor, Kurse und Lehrgänge bei ungenügender Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Jegliche Ansprüche gegen das Institut infolge einer Absage sind ausgeschlossen.
Geltung und Änderungen der AGB, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Die AGB sind integraler Bestandteil der Anmeldung. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden Bedingungen.
Ausschließlich anwendbares Recht ist das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Das BIAeMKZ ist jederzeit berechtigt, Änderungen und Ergänzungen an den AGB vorzunehmen. Änderungen werden allen Teilnehmer/-innen zwingend vorab mitgeteilt und gelten ohne schriftlichen Widerspruch innerhalb von 30 Tagen als akzeptiert und Bestandteil des Vertrags.
Bei Verstößen gegen die AGB kann das BIAeMKZ rechtliche Schritte einleiten.
Unterricht
Unterrichtsordnung und Programmänderungen
Das Berufsbildende Institut für Ästhetische und Medizinische Kosmetologie Zürich (nachfolgend: BIAeMKZ) entscheidet über die Unterrichtsmethoden (theoretischer Unterricht, praktischer Unterricht, Live-Demonstrationen usw.), insbesondere über die Aufteilung zwischen Präsenzunterricht und anderen Formen (z. B. Fernunterricht). Die vom BIAeMKZ festgelegten Unterrichtsformen sind gleichwertig und führen in jedem Fall zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Unterrichtsvertrag.
Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen in den Unterrichtsprogrammen und -zeiten aus sachlichen oder organisatorischen Gründen vorzunehmen.
Das BIAeMKZ behält sich das Recht vor, bei Bedarf die Reihenfolge der Module zu ändern oder Unterrichtstage auszusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ausgesetzte, prüfungsrelevante Unterrichtstage werden in jedem Fall noch vor der Diplomprüfung nachgeholt. Nicht prüfungsrelevante Module können auch nach der Diplomprüfung stattfinden. Alle Module zusammen bilden die Grundlage für den Erwerb des Diploms. Einzelne Module können auch bei Partnerschulen durchgeführt werden.
Das BIAeMKZ behält sich zudem das Recht vor, Referenten auszutauschen. Alle Referenten sind ausreichend qualifiziert, wodurch der Unterricht weiterhin gleichwertig bleibt. Die angegebene Anzahl an Kurstagen dient lediglich als Richtwert und kann je nach Klassengröße variieren. Maßgeblich für die Erfüllung unserer Leistungspflicht ist, dass alle vorgesehenen Module und Inhalte vollständig vermittelt werden.
Die Klassenzusammensetzung kann aus organisatorischen Gründen variieren. Das BIAeMKZ behält sich das Recht vor, Klassen neu zu strukturieren, um einen effizienten Unterrichtsbetrieb sicherzustellen. Dies kann insbesondere bei der Zusammenlegung kleiner Klassen erforderlich sein.
Zusätzlich zum Unterricht ist mit mindestens 120 Stunden Selbststudium zu rechnen. Dies entspricht einem ungefähren Aufwand von 3 bis 3,5 Stunden pro Woche. Da es sich um Erwachsenenbildung handelt, wird von den Teilnehmer/-innen ein hohes Maß an Selbständigkeit erwartet. Die Hausregeln sind einzuhalten.
Live-Demonstrationen in Modulen
Aus gesetzlichen Gründen gibt es in folgenden Modulen ausschließlich Live-Demonstrationen ohne praktischen Teil für die Teilnehmer/-innen:
«RF-Microneedling», «HIFU», «Injektionen mit Hyaluronsäure», «Muskelentspannendes» und «Vampir-Lifting».
(HIFU, Injektionen mit Hyaluronsäure, «Muskelentspannendes» und Vampir-Lifting sind ausschließlich Ärzten vorbehalten.)
An diesen Unterrichtseinheiten müssen alle Teilnehmer/-innen aus Sicherheitsgründen teilnehmen. Eine Nichtteilnahme ist nur bei Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund möglich.
Laserschutzbeauftragtenkurse sowie Kurse mit Fillern finden grundsätzlich nach den Prüfungen statt.
Selbstständiger Unterricht durch Schüler/-innen an Dritte
Der Besuch bzw. Abschluss eines Kurses, Workshops oder Lehrgangs (Aus- und Weiterbildung) berechtigt die Teilnehmer/-innen nicht, unsere Lehrinhalte, Diplome oder Unterlagen eigenständig an Dritte weiterzugeben oder zu unterrichten.
Anwesenheitspflicht und versäumter Unterricht
Die Teilnahme am Unterricht ist grundsätzlich verpflichtend. Für den Erwerb des Diploms besteht eine Anwesenheitspflicht von 80 % (maximal 7 Unterrichtstage dürfen fehlen).
Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. In diesem Fall wird die Abwesenheit nicht als versäumter Unterricht gewertet und beeinflusst die Anwesenheitspflicht nicht.
Teilnehmer/-innen, die die 80 % Anwesenheitspflicht nicht erfüllen, werden nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.
Bei Nichtteilnahme sind die Teilnehmer/-innen verpflichtet, sich eigenständig beim Sekretariat zu melden und den versäumten Stoff selbstständig nachzuholen. Eine Rückerstattung nicht besuchter oder versäumter Lektionen ist ausgeschlossen.
Informationszustellung und Gruppenchat
Termine und Programmänderungen werden grundsätzlich frühzeitig per E-Mail kommuniziert. Kurzfristige Änderungen werden ebenfalls per E-Mail mitgeteilt. Die Teilnehmer/-innen sind verpflichtet, bei der Anmeldung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und alle Mitteilungen (E-Mail oder Post) entgegenzunehmen.
Die Aufgabe der Referenten beschränkt sich auf die Durchführung des Unterrichts. Für alle weiteren Informationen, Fragen oder Anliegen steht das Sekretariat schriftlich zur Verfügung.
Pro Klasse kann von den Teilnehmer/-innen ein Gruppenchat eingerichtet werden, der dem schnellen Informationsaustausch dient. Im Gruppenchat wird ein respektvoller Umgang erwartet. Teilnehmer/-innen, die sich respektlos gegenüber anderen Schüler/-innen, Referenten oder der Schule verhalten, werden verwarnt und können bei Wiederholung oder schwerem Verstoß ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Lehrgang ausgeschlossen werden.
Praktische Unterrichtseinheiten
Teilnehmer/-innen, die praktische Unterrichtseinheiten nicht besuchen können, müssen dies dem Sekretariat mindestens 48 Stunden vor Beginn des Praktikums mitteilen. Erfolgt die Mitteilung zu spät oder bleibt ein/e Teilnehmer/-in ohne Ankündigung fern, gilt der Tag als besucht. Verpasste Tage werden weder nachgeholt noch rückerstattet.
Allergien / Gesundheitliche Bedenken
Teilnehmer/-innen sind verpflichtet, dem Institut unaufgefordert und rechtzeitig alle bestehenden Allergien oder gesundheitlichen Bedenken mitzuteilen, die im Zusammenhang mit den verwendeten Geräten, Produkten oder Materialien auftreten könnten.
Die Mitteilung muss vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn erfolgen, um angemessene Vorkehrungen treffen zu können. Das BIAeMKZ übernimmt keine Verantwortung für allergische Reaktionen oder gesundheitliche Probleme, die aufgrund nicht gemeldeter Allergien oder gesundheitlicher Bedenken auftreten.
Teilnehmer/-innen mit bekannten Allergien oder gesundheitlichen Einschränkungen sollten in Absprache mit einem Arzt oder Gesundheitsexperten geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre eigene Sicherheit während der Schulung zu gewährleisten.
Prüfungsreglement
Abschlussprüfungen
Am Ende des Lehrgangs finden Abschlussprüfungen statt. Zwischenprüfungen fließen nicht in die Bewertung ein und dienen ausschließlich der Selbstkontrolle der Teilnehmer/-innen.
Die Abschlussprüfungen dauern 3 bis 4 Tage und umfassen Theorie und Praxis. Die Teilnahme an den Abschlussprüfungen ist verpflichtend. Die Prüfungstermine sind fix und können nicht verschoben werden.
Bei Nichtteilnahme besteht lediglich die Möglichkeit, gegen einen Preisaufschlag von CHF 400.– eine Wiederholungsprüfung mit einer späteren Klasse zu absolvieren.
Damit die Prüfungen reibungslos ablaufen, werden die Teilnehmer/-innen gebeten, am Prüfungstag mindestens 30 Minuten vor Prüfungsbeginn vor Ort zu sein. Personen, die verspätet erscheinen, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Auch hier besteht die Möglichkeit, gegen einen Preisaufschlag von CHF 400.– eine Wiederholungsprüfung mit einer späteren Klasse zu absolvieren.
Praktische Prüfung
Für die praktische Prüfung müssen volljährige, weibliche und gesunde Modelle (ohne gesundheitliche Risiken in Zusammenhang mit den Behandlungen) mitgebracht werden, die die deutsche Sprache beherrschen.
Die Modelle dürfen kurz vor der Prüfung keine Gesichtsbehandlungen (z. B. Botox, Fäden, Hyaluron-Filler) erhalten haben, die die Durchführung der prüfungsrelevanten Behandlungen beeinträchtigen könnten. Ebenfalls nicht zugelassen sind Modelle mit Wimpernverlängerungen oder permanentem Make-up an den Augenbrauen.
Ehemalige Schüler/-innen dürfen nicht als Modelle eingesetzt werden.
Bewertung und Prüfungswiederholung
Die Abschlussprüfungen werden von den Referent/-innen des Berufsbildenden Instituts für Ästhetische und Medizinische Kosmetologie (BIAeMKZ) abgenommen. In der praktischen Prüfung werden die Behandlungsprotokolle des Instituts geprüft, welche allein prüfungsrelevant sind.
Die Bewertungen erfolgen nach dem Schweizer Schulsystem mit einer Notenskala von 1.0 bis 6.0. (Grammatik- und Rechtschreibfehler in schriftlichen Arbeiten werden nicht in die Bewertung einbezogen.)
Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, ist mindestens die Note 4.0 erforderlich.
Bei einer Abschlussnote zwischen 3.0 und 3.9 beraten sich die Referenten und die Schulleitung, in welchen Bereichen Schwierigkeiten bestanden haben, und entscheiden über eine mögliche Wiederholungsprüfung.
Bei einer Abschlussnote unter 3.0 ist eine reine Prüfungswiederholung nicht möglich; in diesem Fall muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden.
Wiederholungsprüfungen finden immer mit einer späteren Klasse statt. Die Abschlussprüfungen können insgesamt maximal dreimal wiederholt werden.
Kosten bei Wiederholung
Bei einer vollständigen Lehrgangswiederholung werden 80 % des ursprünglichen Ausbildungspreises in Rechnung gestellt.
Für reine Wiederholungsprüfungen gelten folgende Kosten pro Prüfungstag:
• Erste Wiederholung: CHF 400.–
• Zweite Wiederholung: CHF 600.–
• Dritte (und letzte) Wiederholung: CHF 800.–
Diplomarbeit
Am Ende des Ausbildungsjahres muss jede/r Teilnehmer/-in eine selbstständig verfasste Diplomarbeit gemäß vorgegebenen Richtlinien einreichen.
Die Note der Diplomarbeit fließt in die Abschlussnote ein, weshalb vor deren Abgabe kein Zeugnis ausgestellt werden kann.
Einspruchsrecht
Gegen die Abschlussnoten können Teilnehmer/-innen innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Resultate schriftlich und unterschrieben (auch per E-Mail zulässig) Einspruch erheben.
Die Einsprache muss klar formuliert und begründet sein.
Diplomaushändigung
Die Diplome werden nach Abschluss der Ausbildung ausgehändigt.
Zahlungskonditionen
Diplomkosten
Diplom 1: CHF 16’880.– (Dauer: 12 Monate)
Diplom 2: CHF 14’880.– (Dauer: 12 Monate)
Bei vollständiger Bezahlung der Kursgebühren innerhalb von 10 Tagen nach bestätigter Anmeldung gewährt das Berufsbildende Institut für Ästhetische und Medizinische Kosmetologie (BIAeMKZ) einen Rabatt von 5 % auf den Gesamtpreis.
Lehrmittel- und Prüfungskosten
Die Kosten für Lehrmittel und Abschlussprüfungen sind von den Teilnehmer/-innen selbst zu tragen.
Die Prüfungskosten betragen CHF 400.– und sind spätestens zwei Monate vor der Abschlussprüfung zu begleichen. Die Prüfungen dauern insgesamt drei Tage.
Die Lehrmittelkosten (Bücher, Skripte und Materialien) betragen CHF 500.– und sind spätestens zwei Monate nach Schulbeginn fällig. Die Lehrmittelkosten sind pauschal und vollständig zu entrichten; eine selektive Abwahl einzelner Materialien ist nicht vorgesehen.
Das BIAeMKZ behält sich vor, Preisänderungen vorzunehmen, wenn dies zu Ausbildungszwecken erforderlich ist.
Ratenzahlung
Bei Kursen mit einer Dauer von 6 oder 12 Monaten ist eine Ratenzahlung möglich. Entscheidet sich der/die Teilnehmer/-in für eine Ratenzahlung, so sind 25 % des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen nach bestätigter Anmeldung als Anzahlung zu leisten.
Bei 12-monatigen Kursen ist der Restbetrag in 12 gleichen Raten, bei 6-monatigen Kursen in 6 gleichen Raten zu begleichen. Pro Rate fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.– an.
Sind die Anzahlung (25 % des Gesamtpreises) und die bis zum Schulbeginn fälligen Raten nicht bezahlt, werden die betreffenden Personen vom Unterricht ausgeschlossen und dürfen erst nach vollständiger Begleichung der offenen Beträge wieder teilnehmen. Der bis dahin verpasste Unterricht muss im Selbststudium nachgeholt werden (die Anwesenheitspflicht bleibt davon unberührt).
Die Raten sind pünktlich entsprechend dem vertraglich festgelegten Termin zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von fünf Tagen nach dem vereinbarten Termin, wird eine erste Mahnung mit einer Gebühr von CHF 50.– ausgestellt. Erfolgt die Zahlung erneut nicht innerhalb von fünf Tagen, folgt eine zweite Mahnung inkl. einer weiteren Mahngebühr von CHF 50.–.
Gerät der/die Teilnehmer/-in mit einer Ratenzahlung mindestens zehn Tage in Verzug (nach der zweiten Mahnung), wird der gesamte offene Restbetrag sofort fällig. In der zweiten Mahnung erfolgt gleichzeitig eine Betreibungsandrohung mit erneuter Fristsetzung. Wird die Zahlung auch bis Ablauf dieser Frist nicht geleistet, wird umgehend die Betreibung eingeleitet.
Nach einer Betreibungseinleitung werden die betreffenden Personen vom Unterricht ausgeschlossen und dürfen erst nach vollständiger Begleichung der offenen Beträge wieder teilnehmen. Der bis dahin verpasste Unterricht muss ebenfalls im Selbststudium nachgeholt werden.
Kreuzt sich eine Zahlung mit der Betreibungseinleitung, hat der/die Teilnehmer/-in die bis dahin entstandenen Kosten zu tragen. Eine Löschung der Betreibung erfolgt auf Anfrage erst nach Kursabschluss. Die Kosten für die Löschung betragen CHF 200.–.
Nachbestellung
Bei der Nachbestellung von Diplomen, Zertifikaten oder Unterrichtsunterlagen werden folgende Gebühren erhoben:
- CHF 100.– für Abschlussdiplome
- CHF 50.– für Zertifikate
- CHF 30.– für Unterlagen bis 20 Seiten
- CHF 50.– für Unterlagen über 20 Seiten
Rücktrittsrecht
Nach gegenseitiger Unterzeichnung der Anmeldung gilt der Ausbildungsvertrag als formell abgeschlossen. Anträge auf Auflösung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages haben ab diesem Zeitpunkt schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Mündliche Abmachungen sind ungültig.
Erfolgt die Vertragsauflösung bis zwei Monate vor Schulbeginn, wird die Anzahlung (25 % der Gesamtkosten der Ausbildung) als Verwaltungsgebühr einbehalten.
Bei Vertragsauflösung zwischen zwei Monaten und 30 Tagen vor Kursbeginn werden 50 % der Kurskosten fällig.
Wird der Vertrag weniger als 30 Tage vor Schulbeginn aufgelöst, sind 100 % der Kurskosten geschuldet.
Falls nach geleisteter Anzahlung eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich ist, behält das Berufsbildende Institut für Ästhetische und Medizinische Kosmetologie die Anzahlung als Verwaltungsgebühr ein.
Ersatzteilnehmer
Ein Ersatzteilnehmer kann im Falle einer Verhinderung jederzeit kostenlos benannt werden. Der Ersatzteilnehmer tritt an die Stelle des verhinderten Teilnehmers und muss die gleichen vertraglichen Bedingungen akzeptieren.
Akzeptiert der Ersatzteilnehmer die Bedingungen nicht, kommt kein gültiger Ersatz zustande und die ursprüngliche Vertragspartei bleibt weiterhin an den Vertrag gebunden. Einzelne Unterrichtseinheiten können nicht an eine andere Person übertragen werden.
Langfristige Nichtteilnahme
Bei einer längerfristigen Nichtteilnahme aus wichtigen Gründen (z. B. längerfristige Krankheit, Schwangerschaft o. ä.) können Teilnehmer/-innen die Ausbildung pausieren, sind jedoch weiterhin verpflichtet, die Kurskosten zu tragen.
Sie haben das Recht, die Ausbildung fortzusetzen, sobald es Ihnen wieder möglich ist.
Das BIAeMKZ behält sich vor, dass sich bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts Programmänderungen ergeben können. Diese sind von den Teilnehmer/-innen zu akzeptieren.
Rückerstattungen
Rückerstattungen für nicht besuchte Module oder Unterrichtseinheiten sind ausgeschlossen.
Urheberrecht, Konventionalstrafe und Produkthaftung
Urheberrecht
Diese Veröffentlichung einschließlich aller ihrer Bestandteile sowie die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich durch das Urheberrecht gestattet ist, bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Berufsbildenden Instituts für Ästhetische und Medizinische Kosmetologie (BIAeMKZ).
Ausdrücklich vorbehalten bleibt das Recht auf Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Entnahme von Abbildungen und Tabellen, Sendung über Rundfunk, Mikroverfilmung, Vervielfältigung in jeglicher Form sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die Wiedergabe in diesem Werk vorkommender Gebrauchsnamen, Warenbezeichnungen usw. berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zur Annahme, dass diese Namen im Sinne der Marken- und Warenschutzgesetzgebung frei verwendbar sind.
Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen davon ist auch im Einzelfall nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (URG) der Schweiz vom 9. Oktober 1992 in der jeweils geltenden Fassung zulässig und grundsätzlich vergütungspflichtig.
Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Gerichtsstand ist Zürich.
Produkthaftung
Hinsichtlich der Angaben zu Dosierungsanweisungen und Applikationsformen übernehmen die Verfasser keine Gewähr. Derartige Angaben müssen gegebenenfalls vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Fachliteratur überprüft werden.
Haftung für Produkte Dritter
Das BIAeMKZ arbeitet mit verschiedenen Drittanbietern zusammen, die eigenständig auftreten und ihre Produkte innerhalb des Unterrichts vorstellen oder demonstrieren dürfen.
Das BIAeMKZ übernimmt keine Haftung für etwaige Mängel oder Unzufriedenheit in Bezug auf Produkte oder Geräte, die von Drittanbietern an die Teilnehmer/-innen verkauft werden.
Geistige Eigentumsrechte
Unsere Dienstleistungen und zugehörigen Inhalte (einschließlich aller abgeleiteten Werke oder Verbesserungen), insbesondere alle Texte, Illustrationen, Dateien, Bilder, Skripte, Grafiken, Fotos, Töne, Musik, Videos, Informationen, Materialien, Produkte, Dienstleistungen, URLs, Technologien, Dokumentationen, Marken, Dienstleistungsmarken und sämtliche geistigen Eigentumsrechte daran, stehen entweder in unserem Eigentum oder sind an uns lizenziert.
Sie erhalten keinerlei Eigentumsrechte an diesen Inhalten.
Fotos und Videos auf dieser Website dienen ausschließlich der Illustration von Kosmetikbehandlungen oder kosmetischen Schulungen zu Werbezwecken.
Zulässige Nutzung
Alle Unterrichtsmaterialien, die Ihnen im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, sind geistiges Eigentum des BIAeMKZ (Aesthetic Medical Swiss Group GmbH). Diese Materialien werden Ihnen ausschließlich für den privaten und schulischen Gebrauch zur Verfügung gestellt und dürfen nicht kommerziell genutzt werden.
Insbesondere ist es nicht gestattet, mit unseren Schulungsunterlagen selbstständig Dritte zu unterrichten.
Verwendet ein/e Teilnehmer/-in die Unterlagen unrechtmäßig, ist das BIAeMKZ berechtigt, diese Person ohne Rückerstattung von allen weiteren Unterrichtseinheiten, Workshops und Modulen auszuschließen.
Freistellung
Sie erklären sich damit einverstanden, uns von allen tatsächlichen oder angeblichen Ansprüchen, Kosten, Schadensersatzforderungen, Haftungen und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Dienstleistungen unter Verstoß gegen diese Bedingungen entstehen, insbesondere gegen die im Abschnitt „Zulässige Nutzung“ dargelegten Beschränkungen, es sei denn, die Umstände sind nicht auf Ihr Verschulden zurückzuführen.
Konventionalstrafe
Im Falle einer unrechtmäßigen Nutzung unserer Unterlagen, insbesondere zur eigenständigen Weitergabe oder Kommerzialisierung (z. B. Verkauf der Dokumente, Anbieten von Workshops unter Verwendung unserer Unterlagen), wird automatisch eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 40’000.– fällig.
Neben der Konventionalstrafe behalten wir uns alle weiteren vertraglichen und urheberrechtlichen Ansprüche, insbesondere das Recht auf Erfüllung, ausdrücklich vor.
URG
Wir machen Sie ausdrücklich auf die Strafbarkeit solcher Handlungen aufmerksam.
Gemäß Art. 67 Abs. 1 URG wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich und unrechtmäßig, d. h. ohne Zustimmung des Rechteinhabers oder ohne gesetzliche Erlaubnis (z. B. Eigengebrauch nach Art. 19 URG oder Zitatrecht nach Art. 25 URG):
ein Werk unter einer falschen oder anderen als der vom Urheber bestimmten Bezeichnung verwendet (Art. 67 Abs. 1 lit. a URG)
ein Werk veröffentlicht (Art. 67 Abs. 1 lit. b URG)
ein Werk ändert (Art. 67 Abs. 1 lit. c URG)
ein Werk zur Schaffung eines Werkes zweiter Hand verwendet (Art. 67 Abs. 1 lit. d URG)
Werkexemplare herstellt (Art. 67 Abs. 1 lit. e URG)
Werkexemplare anbietet, veräußert oder verbreitet (Art. 67 Abs. 1 lit. f URG)
ein Werk direkt oder mit Hilfe irgendwelcher Mittel vorträgt, aufführt, vorführt oder anderswo wahrnehmbar macht (Art. 67 Abs. 1 lit. g URG)
Hausordnung
Rauchen ist vor und innerhalb des Schulgebäudes verboten.
Sowohl im persönlichen als auch im schriftlichen Umgang wird auf ein respektvolles Miteinander großer Wert gelegt. Respektloses Verhalten, Beschädigungen von Schuleigentum oder die Verbreitung von Falschinformationen in mündlicher oder schriftlicher Form können zu einem sofortigen Schulverweis sowie dem Verlust sämtlicher finanzieller Ansprüche führen.
Das Eigentum der Schule und Dritter ist zu respektieren, und die Schulräumlichkeiten sind sauber zu hinterlassen (z. B. Stühle an die Tische schieben, Arbeitsplätze aufräumen).
Bitte lassen Sie keine Becher in den Gängen, Seminarräumen oder auf den Toiletten stehen, sondern entsorgen Sie diese in den vorgesehenen Abfalleimern.
Essen im Klassenzimmer ist untersagt. Die Verpflegung erfolgt in der zur Verfügung gestellten Küche. Essensreste und Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen, und die Küche ist sauber zu hinterlassen. Das Geschirr ist selbst zu spülen und zu trocknen. Lebensmittel und Getränke sind am Ende des Unterrichts aus dem Kühlschrank zu entfernen.
Mitschnitte der Ausbildung, die auf Medien wie Instagram oder Facebook veröffentlicht werden, müssen mit namentlicher Nennung des Berufsbildenden Instituts für Ästhetische und Medizinische Kosmetologie erfolgen. Ohne Hinweis auf das Institut dürfen solche Aufnahmen nur für private Zwecke (z. B. zum Lernen) verwendet werden.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Unterricht (idealerweise 10 Minuten vor Beginn). Lektionen und Pausen beginnen und enden pünktlich. Verspätungen werden notiert und von der Anwesenheit abgezogen.
Ihr Mobiltelefon ist auf stumm zu schalten. Ausnahmen können bei wichtigen Angelegenheiten gewährt werden, müssen jedoch vorab mit dem Sekretariat abgesprochen werden.
Tiere sind aufgrund strenger Hygienevorschriften nicht erlaubt.
Die Referent/-innen stehen Ihnen grundsätzlich nur während der Unterrichtszeiten zur Verfügung. Nach Unterrichtsende haben sie andere Verpflichtungen.
Unterrichtskleidung
Die Teilnehmer/-innen sollen gepflegt erscheinen, mit zusammengebundenen Haaren und kurz geschnittenen Nägeln.
Es besteht die Verpflichtung, an jedem Unterrichtstag eigenständig und unaufgefordert saubere weiße Kleidung (aus Baumwolle) sowie saubere weiße oder helle Hausschuhe mitzubringen und sich vor dem Unterricht umzuziehen.
Vergessene Kleidung muss zu Hause geholt werden; die versäumte Zeit wird als Absenz notiert.
Aus Sicherheitsgründen müssen bei praktischen Unterrichtseinheiten geschlossene (weiße) Schuhe getragen werden. Mit den weißen Kleidern und Hausschuhen darf der Praxisraum nicht verlassen werden.
Am Ende jeder Unterrichtseinheit ist die Kleidung mitzunehmen; eine Aufbewahrung in der Schule ist nicht möglich.
T-Shirts mit kurzen oder langen Ärmeln sind erlaubt, solange die Achselhöhlen bedeckt und weder Dekolleté noch Bauch sichtbar sind. Hosen müssen die Knie bedecken. Slips und Strings dürfen nicht sichtbar sein. Hausschuhe dürfen nur im Praxisraum getragen werden (keine Straßenschuhe).
Die Teilnehmer/-innen verfügen jeweils über 4 Gesichtshandtücher und 1 Handtuch für den Oberkörper. Eigenmaterial ist selbst zu beschaffen; das Institut stellt nur in Ausnahmefällen Materialien zur Verfügung.
Schulverweis und Ausschluss
Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung werden Teilnehmer/-innen verwarnt.
Im Wiederholungsfall oder bei gravierenden Verstößen (z. B. Handgreiflichkeiten, Gewalt, Mobbing, grober Respektlosigkeit, Boykott, Sachbeschädigung) erfolgt ein sofortiger Ausschluss von der Schule.
Bei einem Schulverweis ist eine Rückkehr an das BIAeMKZ ausgeschlossen, und die Kurskosten sind in voller Höhe zu tragen.
Videoüberwachung
Die Schulräumlichkeiten des BIAeMKZ am Nägelihof 1 werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Die Aufnahmen dienen der Dokumentation von Diebstählen, Sachbeschädigungen, Straftaten oder unerlaubtem Verhalten. Sie werden vertraulich behandelt und ausschließlich an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, nicht an Dritte.
Workshops / Tageskurse
Anmeldungen müssen schriftlich oder elektronisch mittels Anmeldeformular erfolgen. Eine ausschließlich online (z. B. per E-Mail) übermittelte Anmeldung ohne Formular wird nicht berücksichtigt.
Die Kurskosten sind vor Kursbeginn vollständig zu begleichen. Bei gültiger Anmeldung, jedoch nicht geleisteter Zahlung, ist eine Teilnahme am Workshop nicht gestattet.
Wünschen Teilnehmer/-innen eine andere Zahlungsweise als vom Berufsbildenden Institut für Ästhetische und Medizinische Kosmetologie (BIAeMKZ) vorgesehen, ist eine schriftliche Anfrage an das Sekretariat zu richten. Die Direktion wird die Angelegenheit dann individuell prüfen.
Das BIAeMKZ behält sich das Recht vor, Kursdaten, wenn notwendig, zu verschieben. Sollte ein/e Teilnehmer/-in am Kurstag verhindert sein, kann der Workshop an einem späteren Termin nachgeholt werden.
Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen im Unterrichtsprogramm und in den Unterrichtszeiten aus sachlichen oder organisatorischen Gründen vorzunehmen.
Verschiebung bei Krankheit
Wenn ein/e Teilnehmer/-in aufgrund von Krankheit oder ähnlichen Gründen einen Workshop verschiebt, muss der Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglich geplanten Termin stattfinden. Nach Ablauf dieser Frist verfallen jegliche Ansprüche. Rückerstattungen sind ausgeschlossen.
Unterricht
Die Organisation eines Modells für praktische Übungen liegt in der Verantwortung der Teilnehmer/-innen.
Die Haus- und Kleiderordnung (siehe Hausordnung in den AGB) gilt auch für Workshops und Tageskurse.
Die Schulungsunterlagen werden vom BIAeMKZ zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Materialien (z. B. Handtücher) müssen von den Teilnehmer/-innen eigenständig organisiert werden.
Die Bestimmungen unter den Titeln „Urheberrecht“, „Konventionalstrafe“ und „Produkthaftung“ gelten ebenfalls für Workshops.
Dauer
Die Workshops beginnen jeweils um 09:00 Uhr.
Ein Workshop mit zwei Teilnehmer/-innen dauert in der Regel bis ca. 16:00 Uhr.
Ein Workshop für eine Einzelperson, die jedoch zwei Themen behandelt, dauert ebenfalls bis etwa 16:00 Uhr.
Ein Workshop mit nur einer Teilnehmerin / einem Teilnehmer und nur einer Thematik ist in der Regel kürzer.
Zulassungsrichtlinien
Bitte beachten Sie die Zulassungsrichtlinien, die vom Sekretariat sowie von Swissmedic oder der Kantonsapotheke kommuniziert werden.
Externe Module und Verbände
Informationen zur Sprechstundenassistenz
Die Sprechstundenassistenz ist eine ergänzende Weiterbildungsmöglichkeit, die extern angeboten wird und nicht zu den im Ausbildungspreis enthaltenen Modulen gehört.
Eine Anmeldung für diese Weiterbildung kann ausschließlich über das Berufsbildende Institut für Ästhetische und Medizinische Kosmetologie (BIAeMKZ) und nur von Schüler/-innen des Diplom-Lehrgangs erfolgen, die künftig mit einer Ärztin oder einem Arzt zusammenarbeiten möchten.
Die Sprechstundenassistenz ist eine zentrale Aufgabe in jeder ärztlichen oder klinischen Praxis. Sprechstundenassistentinnen und -assistenten empfangen und betreuen Patientinnen und Patienten, übernehmen vielfältige administrative Aufgaben, assistieren der Ärztin oder dem Arzt und führen einfache Voruntersuchungen durch, wie beispielsweise Blutdruckmessungen oder Blutentnahmen.
Informationen zum Sachkundenachweis nach V-NISSG
Allgemeine Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie hier (wir schließen jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachstehenden Informationen aus):
Verbände
Das BIAeMKZ kann bestimmten Verbänden als Mitglied beitreten und diese Mitgliedschaften auch wieder beenden.
Die Mitgliedschaft in einem Verband hat keine Auswirkung auf den Wert oder die Qualität unserer Ausbildungen, da diese unabhängig und selbstständig angeboten werden.
Der Bestand oder die Beendigung von Verbandsmitgliedschaften hat keinerlei Einfluss auf die Vertragserfüllung durch das BIAeMKZ.