

Sachkundeausweis V-NISSG
Bei unsachgemäßer Anwendung bestimmter Hightech-Geräte und Behandlungen besteht ein erhöhtes Risiko für die Haut sowie die Gesundheit der Kundinnen und Kunden.
Aus diesem Grund ist seit dem 1. Juni 2024 ein neues Bundesgesetz in Kraft getreten, das für den Einsatz dieser Geräte eine zusätzliche Ausbildung zur Grundausbildung als Kosmetiker/in vorschreibt.
Betroffen sind insbesondere
Radiofrequenz (RF)
Lichttherapie
Carbon Peeling Laser
Plasma Pen
Ultraschall
Ultraschall-Peeling
EMS
Mesoporation
Kavitation
IPL
Stosswellen
Lipo Laser
Kryolipolyse
Laser
Laser Permanent-Make-up und Tattoos
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Modulausbildung (ca. 8–12 Ausbildungstage) und bestandener Prüfung erhalten Sie den Sachkundeausweis V-NISSG. Dieser Ausweis ist ab Juni 2024 verpflichtend, um mit den genannten Geräten und Technologien arbeiten zu dürfen.